Bei der Bearbeitung von Kasko-Mandaten kann es zu Problemen wegen Vorschäden kommen. Die folgenden Übersichten bringen Ihr Wissen auf den aktuellen Stand.
Hat der VN bei einem Unfallereignis eine BAK von mehr als zwei Promille, liegt ein besonderer Ausnahmefall vor, der eine Kürzung der Versicherungsleistung in der Kaskoversicherung „auf null“ rechtfertigt.
Auch bei Kaskoschäden wird ohne Unterlass um Kosten der Beilackierung gestritten. Da gibt es offenbar große Unsicherheiten, zumal noch
immer aus alten Versionen der AKB-Musterbedingungen des GDV hergeleitet wird, der Kasko-VR müsse die Kosten nicht tragen. Dazu erreichte uns die Frage eines Lesers.
Im Rahmen von Verkehrsunfall-Mandaten kommt es immer wieder vor, dass der geschädigte Mandant gegenüber seinem Kasko-VR Erstattungsansprüche anmeldet. In diesem Zusammenhang hat der BGH jetzt u. a.
hinsichtlich der ...
Nutzt ein Beamter seinen privaten Pkw auch zu dienstlichen Zwecken, kann er keinen Ersatz verlangen, wenn er wegen eines Haftpflichtschadens in der KFZ Haftpflichtversicherung höher gestuft wird.
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Die Ersatzfähigkeit eines Rückstufungsschadens in der Kfz-Kaskoversicherung kann nicht mit der Begründung verneint werden, dass dieser nur im Hinblick auf den eigenen Haftungsanteil des Geschädigten eingetreten sei.