06.01.2015 · Fachbeitrag ·
Kfz-Vollkaskoversicherung
Rüttelt der VN einer Vollkaskoversicherung beim Versuch, die Räder zu wechseln so an einem klemmenden Rad, dass das Fahrzeug vom Wagenheber kippt, ist der durch den Wagenheber am Fahrzeug verursachte Schaden kein Betriebs-, sondern ein versicherter Unfallschaden im Sinne der Vollkaskoversicherung.
06.01.2015 · Fachbeitrag ·
Unfallversicherung
Der VR ist nicht berechtigt, mit der endgültigen Erstbemessung des Grades einer feststehenden unfallbedingten Invalidität bis zum Schluss des dritten Jahres nach dem Unfallereignis zu warten (OLG Saarbrücken 15.5.