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  • 04.05.2015 · Fachbeitrag · Gesetzliche Krankenversicherung

    Kein Anspruch auf Fettabsaugung bei Lipödem

    | Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die an einem Lip- oder Lymphödem mit Fettvermehrung an den Gliedmaßen leiden, haben keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf eine ambulante oder stationäre Fettabsaugung (Liposuktion). |