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  • · Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung

    Übersicht: Pfändung einer Briefhypothek

    | In VE 15, 32 , haben wir über die Möglichkeit der Pfändung einer Briefhypothek berichtet. Auf Wunsch zahlreicher Leser haben wir die möglichen Vorgehensweisen noch einmal im Folgenden in einer übersichtlichen Grafik dargestellt. |

     

     

     

    Weiterführende Hinweise

    • So pfänden Sie eine Briefhypothek, VE 15, 32
    • Pfändung und Verwertung einer Eigentümergrundschuld des Schuldners als Grundstückseigentümer, VE 02, 153
    • Checkliste: Die 11 Kardinalfehler der Zwangsvollstreckung vermeiden (zu finden im Bereich „Downloads“ unter ve.iww.de)
    • (Erb)Schuldner lässt sich nicht ins Grundbuch eintragen: Was ist zu tun?, VE 14, 192
    • So pfänden Sie den Anspruch auf Verschaffung des Grundstückseigentums nach erklärter Auflassung, VE 08, 91
    • So werden Reallasten richtig gepfändet, VE 05, 121
    • So pfänden Sie Ansprüche aus einem Grundstücks-Vorkaufsrecht, VE 10, 206
    • Was Sie bei der Eintragung einer Zwangshypothek beachten müssen, VE 01, 10
    Quelle: Ausgabe 03 / 2015 | Seite 44 | ID 43186250