26.09.2025 · Nachricht aus VE · Teilungsversteigerung
In Teilungsversteigerungsverfahren stehen Gläubiger, die den Anspruch auf Auseinandersetzung und Erlösteilung gepfändet haben, vielfach vor dem Problem, dass in Abteilung II des Grundbuchs ein sog. Auseinandersetzungsausschluss gemäß § 1010 Abs. 1 BGB eingetragen und damit die Anordnung der Teilungsversteigerung unzulässig ist.
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26.09.2025 · Nachricht aus VE · Elektronischer Rechtsverkehr
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sollen künftig mehr Dokumente als elektronische Dokumente übermittelt werden können. Der elektronische Rechtsverkehr soll gestärkt werden. Das sieht ein Referentenentwurf des BMJV vom 9.7.25 vor. Folgende konkrete Änderungen sind geplant:
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26.09.2025 · Nachricht aus VE · Leserforum
FRAGE: Ich habe ein Urteil gegen die Eheleute M. und F. als Gesamtschuldner. Es wurden zwei PfÜB jeweils gegen M. und F. erlassen. Drittschuldner ist das Kreditinstitut. Dieses zahlt aufgrund der Pfändung der F. und teilt mit, dass M. kein Kunde sei und deswegen auch die Gebühren, Gerichtskosten und Zustellkosten nicht übernommen werden. Ist das so korrekt? Die Schuldner haften doch als Gesamtschuldner. Muss ich jetzt erneut wegen der Kosten pfänden?
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23.09.2025 ·
Sonderausgaben aus VE · Downloads · Immobiliarvollstreckung
Angesichts vermehrter Ehescheidungen und Erbauseinandersetzungen steigt die Anzahl der gerichtlichen Teilungsversteigerungen stetig. Es ist ein regelrechter „Boom“ zu verzeichnen. Doch das Verfahren ist schwierig – auch für Rechtsanwälte. Es lauert ein großes Haftungsrisiko, zumal die Streitwerte meist beträchtlich sind. Vielfach ist unbekannt, wie man Einfluss auf das Verfahren nehmen kann und damit den entscheidenden Vorteil gegenüber anderen beteiligten erhält. Hinzu kommen ...
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22.09.2025 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
Die Pfändung von Mautrückerstattungsansprüchen zählt sicherlich zu den eher ungewöhnlichen Vollstreckungsmöglichkeiten, da solche Forderungen nur bei einem engen Schuldnerkreis entstehen und für Gläubiger schwer erkennbar sind. Aufgrund dieser besonderen Voraussetzungen und der Seltenheit in der Praxis verschafft sie dem informierten Gläubiger eine lohnende, „exklusive“ Zugriffsmöglichkeit. Der folgende Beitrag klärt auf.
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21.09.2025 · Nachricht aus VE · Gerichtsvollzieher-Forderungsaufstellung
Können über den Gerichtsvollzieher auch künftige, noch nicht fällige Unterhaltsforderungen mit vollstreckt werden? Nein – denn die amtliche Aufstellung von Forderungen für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher der Anlage 6 zu § 1 Abs. 4 Nr. 1 ZVFV sieht im Gegensatz zum PfÜB-Antrag der Anlage 8 zu § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b ZVFV lediglich die Vollstreckungsmöglichkeit von rückständigem Unterhalt vor.
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20.09.2025 · Nachricht aus VE · Zwangsvollstreckungsformulare
Bis zum 30.9.25 existierten „Parallelstrukturen“ alter und neuer Formulare. Die Formulare i. d. F. vom 16.12.22 (BGBl. I S. 2368) konnten bis zu diesem Tag verwendet werden. Seit dem 1.10.25 müssen Gläubiger verpflichtend die Neuformulare (BR-Drucksache 203/24) nutzen.
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27.08.2025 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Welche Sprünge viele KI-Tools machen, merken auch die Mitarbeiter bei Anwälten, Banken und Inkassodienstleistern. Unsere Leserin Martina Hunger, Bottrop, berichtet davon, wie sie ChatGPT nutzte, um unbekannte technische Teile beim Schuldner zu erkennen und deren Wert zu erfahren.
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27.08.2025 · Nachricht aus VE · Leser-Service
Haben Sie noch fachliche Fragen zu einem gelesenen Beitrag oder generell zu den Themen dieser Ausgabe? Dann können Sie sich als Abonnent von Vollstreckung effektiv – ohne weitere Kosten – mit dem Schriftleiter in Verbindung setzen.
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27.08.2025 · Fachbeitrag aus VE · Der praktische Fall
In der Praxis kommt es mitunter für Gläubiger zu einem relevanten Problem, das bei Abweichungen zwischen dem Titel der ersten Instanz und dem Berufungsurteil auftritt – insbesondere, wenn der ursprüngliche PfÜB noch auf dem höheren Betrag beruht, aber die zweite Instanz diesen Betrag reduziert. Folge: Eine Anpassung wird notwendig, ohne den Rang oder den Zugriff auf das gepfändete Guthaben zu verlieren.
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