06.09.2011 · Fachbeitrag ·
P-Konto
Versäumt der Schuldner die fristgerechte Umstellung seines gepfändeten Girokontos auf ein P-Konto im Sinne des § 850k Abs. 1 S. 2 ZPO, kann er zwar gemäß § 850k Abs. 7 S. 2 ZPO jederzeit noch die Umstellung beantragen. Diese hat dann aber gemäß § 850k Abs. 7 S. 3 ZPO keine rückwirkende Wirkung mehr. Vollstreckungsschutz ist dem Schuldner in solchen Fällen nicht mehr zu gewähren, da er die Konsequenzen seines Versäumnisses tragen muss.
06.09.2011 · Fachbeitrag ·
P-Konto
Die im Rechtsmittelverfahren vorzunehmende Beurteilung von noch nicht abgeschlossenen Sachverhalten zur „Monatsanfangsproblematik“ des Pfändungsschutzkontos hat auch nach den durch das Zweite Gesetz zur ...
01.08.2011 · Fachbeitrag ·
Kosten und Gebühren
Im Vollstreckungsbescheid war als Nebenforderung ausgewiesen: „Kontoführungskosten monatlich 2,10 EUR ab 10/03“. Das Vollstreckungsgericht lehnte den Erlass des entsprechenden PfÜB ab. Die Titulierung künftiger ...
27.07.2011 · Fachbeitrag ·
Kleinforderungen
Geringwertige Titel beizutreiben, ist frustrierend – vor allem bei einer GmbH. Ist es da es nicht besser, die Forderung auszubuchen? Nein! Auf Dauer trägt diese finanzielle Toleranz nicht. Der folgende Beitrag erläutert daher, wie Sie den im B2B-Bereich stets vorhandenen Insolvenzdruck nutzen und so auch Kleinforderungen effektiv beitreiben können.