Das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG; BGBl 15, 1042) soll die EU-ErbVO durchführen. Die Verordnung gilt seit dem 17.8.15 in allen EU-Mitgliedstaaten, jedoch nicht in Großbritannien, Irland und Dänemark. Sie regelt u.a., wie Entscheidungen in Erbsachen zu vollstrecken sind. Hier gilt es Folgendes zu beachten:
In der vergangenen Woche haben wir über das neuen Formular betreffend die Gerichtsvollzieher-Vollstreckung berichtet. In absehbarer Zeit wird es verbindlich zu benutzen sein, denn der Bundesrat hat am 25.9.
Der Bundesrat hat am 25.9.15 der Bundesratsdrucksache Nr. 336/15 zugestimmt: Die „Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher“ kann jetzt in Kraft treten.
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, AMK, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) kostenlos an.
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Stunden mittels Selbststudium absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.
Die Bundesregierung hat am 2.7.15 (BT-Drucksache 18/4897) einen Entwurf zur Erhöhung des Wohngelds vorgelegt. Erstmals sollen damit die sog. Tabellenwerte geändert werden, die durchschnittlich um 39 Prozent steigen.
Vergütungsvereinbarungen: jetzt prüfen und optimieren
Die aktuelle BGH-Rechtsprechung zeigt: Viele Vergütungsvereinbarungen sind im Streitfall angreifbar. Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei zeigt Ihnen, woran sie typischerweise scheitern und wie Sie diese rechtssicher gestalten. Mit direkt nutzbaren Formulierungen für Ihre Kanzlei.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Bereiten Sie Ihre Mandanten proaktiv auf das neue Entgelttransparenzrecht vor – das Prozessrisiko ist bereits jetzt hoch! Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wo typische Fehler liegen und wie Unternehmen diese vermeiden. Mit Checklisten, Prüfschema, Musterformulierungen u. v. m.
Am 8.7.15 hat die Regierung den neuen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG vorgelegt. Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber von einer Rückwirkung absieht! Die alten Regelungen können daher bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes – also spätestens am 30.6.16 – weiter angewendet werden. Sie müssen jetzt überprüfen, ob das Betriebsvermögen Ihres Mandanten besser noch vor der Reform oder erst später nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf die nächste Generation übertragen werden soll.