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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Der Fall unserer Leserin Louisa Lorenz, Berlin, ist ein Beispiel dafür, dass sich selbst in Einkaufsmärkten Schuldnerrecherchen betreiben lassen, die zum Erfolg führen. Ihr Vorgehen zeigt zudem, dass sich ein Blick darauf lohnt, ob der Schuldner kleine Nebeneinkünfte hat. Denn mögen sie auch nicht hoch sein ‒ entdeckt werden sollen diese „Einkunftsquellen“ meist nicht. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Tapezieren gefällig? Nein, zahlen bitte!

    Unsere Leserin hatte bereits früh bemerkt, dass bei Schuldner S. nur wenig zu holen sein dürfte. Die aktuelle Vermögensauskunft war mehr als dürftig. Aber: Der Gläubiger-Mandant M. hatte den S. als versierten Handwerker beschrieben, der zeitweise auch für Hausmeisterdienste in mehreren Gebäuden zuständig war. M. hatte ihn auch öfters mit Farbeimern und Werkzeugkasten gesehen.

     

    Unsere Leserin wusste, dass gerade im Bereich kleiner Dienstleistungen oft „schwarz“ gearbeitet wird. Solche Angebote werden häufig auf Portalen, wie eBay-Kleinanzeigen, angeboten. Dort wurde sie im Rahmen einer Internetrecherche aber nicht fündig.

     

    Da S. in der Nähe unserer Leserin wohnte, kam ihr folgende Idee: Sie verlegte ihren nächsten Einkauf im Supermarkt auf die drei Märkte, die nahe der Schuldnerwohnung lagen. Dort überprüfte sie die sog. „schwarzen Bretter“. Meist befinden sie sich bei den Einpackbereichen bzw. dort, wo Papier und Plastik entsorgt werden können. Darauf sind oft viele Kleinanzeigen zu finden: Verkäufe (z. B. Spielzeug, Kleidung, Fahrräder), aber auch Dienstleistungen (z. B. Handwerkerleistungen). Treffer: Unsere Leserin schaute sich nur drei Anzeigen an, die Maler- und Tapezierarbeiten anboten, und schon entdeckte sie die Handynummer des S., die sie zuvor aus der Akte notiert hatte.

     

    Unsere Leserin forderte den S. nun in einem kurzen Schreiben auf und schrieb bewusst, dass sie von seinem „umfangreichen“ Nebenerwerb wisse. „Umfangreich“ deshalb, weil sie entdeckt hatte, dass etliche Interessenten die Kontaktdaten des S. von der Anzeige abgetrennt hatten und sie daher schon länger dort hängen musste. S. zahlte die Forderung zügig in zwei Raten.

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 202 | ID 45526229