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  • 01.03.2005 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Der Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Häufig sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.  

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Bergstraße 18, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596/92280, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Erfolgreiche Schuldnersuche im Internet

    Unser Leser, Bürovorsteher Christian N., Gelsenkirchen, hatte für seinen Gläubiger-Mandanten einen Titel über 20.000 EUR gegen Schuldner S. erwirkt. S. war bei einem IT-Unternehmen beschäftigt. Die Kontenpfändung verlief erfolgreich, es flossen regelmäßig gepfändete Gelder. Nach vier Monaten erhielt unser Leser unerwartet die Drittschuldnerauskunft des Arbeitgebers des S.: „Leider arbeitet Herr S. nicht mehr in unserem Unternehmen.“  

     

    Da S. in seiner beruflichen Position hoch qualifiziert war, ein stattliches Gehalt bezog und dieses nun möglicherweise bei einem anderen Unternehmen erhielt, wollte unser Leser nicht kampflos aufgeben. Er entschied sich für ein „Screening“ bei Google. Er trug als Suchbegriff (in Anführungszeichen!) den Namen des S. ein (z.B. „markus.mustermann@“) und wiederholte dies in verschiedenen Varianten (z.B. „mustermann@“ oder „m.mustermann@“). Wenn der Schuldner wieder in einem IT-Unternehmen tätig war, verfügte er gegebenenfalls wieder über eine E-Mail-Adresse, die auf diese Weise aus dem Daten-Ozean gefischt werden konnte. Das funktionierte!  

     

    Grund: Zahlreiche Unternehmen (Verlage, IT-Branche) geben die E-Mail-Adresse ihrer Mitarbeiter auf ihrer Web-Seite mit Zuständigkeitsprofil an. Inzwischen gehen die gepfändeten Beträge wieder regelmäßig auf dem Mandantenkonto ein.  

     

    Falls Sie bei Google (www.google.de) nicht fündig werden, versuchen Sie es bei anderen Suchmaschine, z.B. bei www.alltheweb.com. Eine Aufstellung von Suchmaschinen finden Sie unter www.suchmaschinen-news.de.  

     

    Haben Sie die neue E-Mail-Adresse so ausfindig machen können (z.B. „mustermann@pixeldorf-ag.com“), wiederholen Sie das „Screening“ und variieren erneut die Adresse (z.B. „mustermann@pixeldorf“ „Forum“). Vielleicht plaudert der Schuldner in einem der unzähligen Internet-Foren und gibt eine weitere Kontaktadresse oder Einzelheiten an, die Sie für eine Vollstreckung nutzen können (Wohnregion, bevorstehender Umzug, weitere Einkünfte, etc.).  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 54 | ID 91350