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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipps des Monats

    | Sie kennen das: Der Schuldner zieht um und teilt seine neue Adresse nicht mit. Oder er meldet sich viel zu spät um. Mühsam wird die neue Anschrift ermittelt, doch es vergeht wertvolle Zeit. Unsere Leserin, Christin H., Bonn, hat ein Gespür entwickelt, wie man Umzüge des Schuldners einkalkuliert und frühzeitig den neuen Wohnort erfährt. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats 1: Wenn der Umzugswagen kommt ...

    Unsere Leserin hatte schon oft mit besonders mobilen Schuldnern zu tun. Diese hatten Jobs, die sie häufiger als andere Schuldner umziehen oder den Job wechseln ließen. Sie verdienten gut, zahlten aber trotzdem nicht. Meist teilte der bisherige Drittschuldner mit, dass der Schuldner nicht mehr dort beschäftigt sei.

     

    Unsere Leserin entwickelte ein Konzept, das nun wieder bei ihrem Schuldner S. funktionierte: Sie hatte nämlich einmal vom Umzugsunternehmen X. erfahren, dass Wohnungssuche oder -tausch oft online über „eBay-Kleinanzeigen“ geschieht. Sie legte dort also im Hinblick auf S. einen Suchauftrag an. Bei ihren kurz getakteten, routinemäßigen Recherchen checkte sie die Wohnungsangebote. Denn oft bleibt eine Wohnung nicht lange online, wenn sie attraktiv ist. Kurz darauf der Treffer: S. hatte seine Wohnung eingestellt und auch die Adresse angegeben. Das Inserat offenbarte, dass S. seinen Auszug plante und einen Nachmieter suchte.

     

    Unsere Leserin nahm über die Nachrichtenfunktion Kontakt mit S. auf und es kam zu einer kurzen Plauderei. Sie erfuhr dabei, dass S. nach Stuttgart umziehen wollte, um nahe bei seinem neuen Arbeitgeber zu sein. Etwa zwei Monate später erhielt sie, wie erwartet, die Drittschuldnerauskunft, dass S. aus seinem bisherigen Arbeitsverhältnis ausgeschieden sei. Das machte jedoch nichts, denn unsere Leserin hatte S. bereits kontaktiert und beiläufig erwähnt, dass man seinen neuen Wohnort kenne und direkt eine Gehaltspfändung im neuen Job sicher keinen optimalen Eindruck mache. S. war mehr als überrascht ‒ und zahlte die Restsumme in drei Raten.

     

     

    Weiterführende Hinweise

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Gerichtsvollzieher, wechsle Dich, VE 20, 128
    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Verhängnisvoller Kautionsstreit, VE 20, 200

     

    Unser Leser, Martin Groß, Bassum, reiht sich mit seiner Zuschrift in unsere wachsende Sammlung von coronabedingten Recherchetipps ein. Sein Fall schildert jedoch Besonderes: Er zeigt, wie ein Schuldner aufgrund von Corona seine Selbstständigkeit flexibel neu ausrichtet. G. begegnet solchen Fällen mit Ideen, die er clever mit klassischer Online-Recherche und Auskünften Dritter kombiniert. Er verbucht damit ansehnliche Vollstreckungserfolge.

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats 2: Schuldner trotz Maske

    Vor allem Selbstständige leiden unter coronabedingten Einbußen. Aus Reaktionen von Lesern wissen wir, wie häufig diese ihre Geschäftsmodelle und Dienstleistungen zurückfahren oder aufgeben müssen ‒ oft zum Nachteil der Gläubiger-Mandanten. Unser Leser hat die Erfahrung gemacht, dass mancher selbstständige Schuldner mit neuen Geschäftsideen auf Corona reagiert hat, ‒ und höhere Einkünfte als zuvor erzielt ‒ so wie Schuldner S.

     

    S. hatte vorher keine überragenden, aber solide Einkünfte. Im Textilhandel hatte er sich einen Kundenstamm erarbeitet, lieferte Maßanfertigungen und sein Onlinehandel für Heimtextilien lief zufriedenstellend. Unser Leser hatte für seinen Mandanten G. einen Titel gegen S. über 2.600 EUR erwirkt. S. zahlte monatliche Raten von 175 EUR. Im November 2020 war damit Schluss. S. teilte mit, dass er seinen Handel einstelle und nicht mehr zahlen könne.

     

    Unser Leser blieb trotzdem aufmerksam. Er tut dies immer, wenn er sieht, dass

    • Schuldner in einem Bereich/Gewerbe arbeiten, die ihnen Ausweichmöglichkeiten und alternative Geschäftsmodelle ermöglichen,
    • über Jahre gewachsene Kundenstämme vorliegen und
    • ein gutes Netzwerk zu Zulieferern und Händlern existiert, die sich auch untereinander austauschen, wie man kurzfristig etwas Neues auf die Beine stellen kann.

     

    Unser Leser checkte daher nicht nur regelmäßig die Website des S., sondern achtete auf neue lokale Geschäfte, die in seinem Umfeld entstanden, suchte gezielt neue eBay-Shops, die regional und branchentypisch vergleichbar waren und schaute auch auf Bewertungsseiten vorbei.

     

    So kam es zum Treffer: Unser Leser stöberte ein neues Matratzengeschäft auf, das nur zwei Straßen entfernt lag. Gewissheit erhielt er, als er die ersten Bewertungen des Shops las, darunter den aussagekräftigen Kommentar „Früher super Handtücher beim ... -Shop, jetzt super Matratzen. Einfach top!“

     

    Unser Leser war sich sicher und verfasste ein Schreiben an S., dass er vom neuen Geschäft wisse, und drohte mit einer neuen Vermögensauskunft. S. war einsichtig, meldete sich telefonisch und erklärte offen: Geschäftspartner und er hätten auf den Trend reagiert, dass Kunden in Corona-Zeiten besonders Geld in ihr Zuhause und Einrichtung steckten. Neue Betten, Schränke und Matratzen würden einfach gut laufen. Stimmt, dachte auch unser Leser, und jetzt lief auch die Vollstreckung wieder richtig gut, denn G. erhielt wieder monatliche Raten ‒ sogar höhere als je zuvor.

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2021 | Seite 107 | ID 47352471