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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Hartz-IV-Sätze steigen zum 1.1.18

    | Die Grundsicherung wird sich erneut ab dem 1.1.18 ändern. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger erhöht sich von 409 EUR auf 416 EUR pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder wird um 3 EUR, die für Jugendliche um 4 EUR monatlich angehoben. |

     

    PRAXISHINWEIS | Die neuen Regelsätze wirken sich im Hinblick auf die Vollstreckung in Arbeitseinkommen wegen gesetzlicher Unterhalts- und Deliktsansprüche wie folgt aus (§§ 850d, 850f Abs. 2 ZPO): Da dem Schuldner ein notwendiger eigener Unterhalt für sich und seine Familie bleiben muss, werden oft die Hartz-IV-Regelsätze herangezogen. Da diese nun steigen, verringern sich zwangsläufig die pfändbaren Beträge.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2017 | Seite 199 | ID 44963015