Mit den fachlichen Kenntnissen wächst auch der Haftungsmaßstab,
der bei einem Vereinsvorstand für grob fahrlässiges Verschulden eines Schadens angelegt werden kann. Das hat das OLG Brandenburg bei einem Reit- und Fahrverein klargestellt, der ein Schaufahren mit Kutschengespannen veranstaltete, bei dem es zu einem Unfall kam.
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (nicht eingetragene Vereine), deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist
(= Idealvereine), sind mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung ...
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit (Abruf-Nr. 244966) vorgelegt. Danach soll der Haftungsfreibetrag von 840 Euro auf 3.
Der Bundesrat hat am 27.09. dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Es ändert auch das BGB-Vereinsrecht zur schriftlichen Beschlussfassung. VB stellt die Änderungen vor.
Ist in der Satzung eines Vereins eine Amtszeit für ein Vorstandsmitglied bestimmt, muss ein wichtiger Grund für seine Abberufung vorliegen. Denn das Vorstandsmitglied kann aufgrund der festgelegten Amtszeit darauf ...
Ein besonderer Vertreter des Vereins nach § 30 Abs. 1 BGB, der als Geschäftsführer des Vereins tätig ist, kann als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt.
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Zur Gültigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung ist nach § 32 Abs. 1 BGB erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung (Tagesordnungspunkt) bei „der Einberufung bezeichnet“ wird. Wie genau dies zu geschehen hat, bleibt im Gesetz offen und richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Eine wörtliche Wiedergabe der Beschlussvorlage ist regelmäßig nicht erforderlich, entschied das LG Heidelberg.