02.12.2024 · Nachricht · Vereinsrecht
Vorstandshaftung: Sorgfaltspflichten wachsen mit der Erfahrung
Mit den fachlichen Kenntnissen wächst auch der Haftungsmaßstab, der bei einem Vereinsvorstand für grob fahrlässiges Verschulden eines Schadens angelegt werden kann. Das hat das OLG Brandenburg bei einem Reit- und Fahrverein klargestellt, der ein Schaufahren mit Kutschengespannen veranstaltete, bei dem es zu einem Unfall kam.
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