Für Unruhe bei Vereinen hat eine Einschätzung des Bundessozialgerichts in einer noch unveröffentlichten Entscheidung vom 27. März 2012 (Az. B 2 U 17/11 R) gesorgt. Das Gericht hatte in Frage gestellt, ob die Möglichkeit, mehrere Vorstandsämter in einer Sammelversicherung zu versichern (ohne die Versicherten namentlich zu benennen), vom Gesetz gedeckt ist. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft hat jetzt aber Entwarnung gegeben.
Ein Notvorstand nach § 29 BGB kann nur bestellt werden, wenn der Verein handlungsunfähig ist. Konflikte im Vorstand sind dafür regelmäßig kein ausreichender Grund. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.
Der Zusammenschluss von Vereinen ist ein großes Thema. Schwindende Mitgliederzahlen, hoher Kostendruck und eine geringere öffentliche Förderung sind dabei die wichtigsten Faktoren, die Vereine zur Fusion bewegen.
Das BMF hat im neuen Anwendungserlass zur Abgabenordnung die Voraussetzungen für die Bildung von Wiederbeschaffungsrücklagen neu geregelt. Künftig können Vereine leichter Rücklagen für die Wiederbeschaffung von ...
Sind bei einem Verein alle Vorstandsmitglieder zurückgetreten, kann und muss derjenige den Insolvenzantrag stellen, der tatsächlich die Geschäfte führt. Das entschied das AG Göttingen.
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Die Zahl der eingetragenen Unternehmergesellschaften (UG ) steigt kontinuierlich an. Darunter befinden sich auch viele gemeinnützige UG (gUG ). Ist die gUG also tatsächlich eine lohnende Alternative zum e.V.? Und sollten sich gar etablierte e.V. überlegen, einen Rechtsformwechsel zur gUG vorzunehmen? Nachdem wir in der Januar-Ausgabe die Organisationsstrukturen gegenübergestellt haben, vergleichen wir nachfolgend die Haftungsverhältnisse in e.V. und gUG und beleuchten Besonderheiten bei der Umwandlung einer ...