Die Bundesregierung plant eine Gesetzesreform zum Wirtschaftsverein. Im Entwurf eines „Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Reformvorschlag vorgelegt, mit dem klargestellt werden soll, unter welchen Voraussetzungen ein wirtschaftlicher Verein die Rechtsfähigkeit erhalten kann.
Das Amtsgericht München hat es abgelehnt, den FC Bayern München wegen Rechtsformverfehlung aus dem Vereinsregister zu löschen. Der Osnabrücker Professor Dr. Lars Leuschner hatte die Löschung angeregt, weil der FC ...
Ein Leser fragt: In unserer letzten Mitgliederversammlung haben wir über einen Antrag auf Nichtbefassung abgestimmt, nachdem der TOP bereits ausgiebig beraten wurde. Meine Frage: Kann man die Nichtbefassung auch ...
Das Fitnessstudio eines Sportvereins kann im Rahmen des Nebenzweckprivilegs unschädlich für die Rechtsfähigkeit sein. Das entschied das OLG Köln bei einem großen Spartensportverein mit über 9.000 Mitgliedern.
Satzungsänderungen werden beim eingetragenen Verein erst mit der Eintragung ins Vereinsregister wirksam. Bis dahin gilt die bisherige Satzung – im Außenverhältnis (gegenüber Dritten) wie im Innenverhältnis.
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Am Anfang des Vereins stehen engagierte Menschen, die eine Idee haben. Typische Rechtsform, um das Ziel umzusetzen, ist der Verein. Er ist schnell gegründet. Die Frage, die die Gründer beantworten müssen, lautet: Soll der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden? Der VB VereinsBrief erläutert in einer Beitragsreihe das Für und Wider. Im dritten und letzten Teil geht es um die Haftung und den Wechsel von der einen in die andere Vereinsform.