23.12.2016 · Fachbeitrag · Vereinsrecht
Fitnessstudio ein Nebenzweck – aber ein Handelsgewerbe?
Das Fitnessstudio eines Sportvereins kann im Rahmen des Nebenzweckprivilegs unschädlich für die Rechtsfähigkeit sein. Das entschied das OLG Köln bei einem großen Spartensportverein mit über 9.000 Mitgliedern.
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