Nach den Kita-Urteilen des BGH ist klar: Gemeinnützige Vereine behalten ihre Rechtsfähigkeit auch dann, wenn sie sich im Rahmen ihrer Satzungszwecke wirtschaftlich betätigen. Diese Rechtsprechung hat den Gesetzgeber veranlasst, die geplante Reform von § 22 BGB aufzugeben. Er legt die BGH-Urteile aber wohl zu weit aus.
Die rechtlichen Verhältnisse im Verein sind nicht immer klar geordnet. Das gilt auch für die Frage der Vorstandsbestellung. War oder ist die Bestellung nicht mehr gültig, kann sich trotzdem das gleiche ...
Im Vereinsstrafverfahren muss dem Betroffenen rechtliches Gehör gewährt werden. Dazu muss ihm nach Ansicht des LG Essen im Vorfeld nicht nur mitgeteilt werden, dass ein Verfahren eröffnet wurde, sondern auch, was ...
Erlischt durch eine Satzungsänderung die Mitgliedschaft, müssen alle betroffenen Mitglieder zustimmen. Das hat das OLG Frankfurt für einen Sparverein entschieden, der die bisherigen Mitglieder durch Kreditgenossenschaften ersetzen wollte, die ihren Mitgliedern und Kunden das vom Verein durchgeführte Gewinnsparen anbieten.
Darf oder muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung, in der über den Ausschluss eines Mitglieds beschlossen wird, dessen Name genannt werden, damit der Tagesordnungspunkt ausreichend genau benannt ist? Mit dieser ...
Sieht die Satzung vor, dass für die ordentliche Mitgliederversammlung über ein Presseorgan eingeladen wird, gilt das auch für eine außerordentliche Mitgliederversammlung. Es sei denn, die Satzung regelt die ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Viele Vereinssatzungen enthalten eine Regelung, wann eine Mitgliedschaft ruht – meist in Zusammenhang mit einem Vereinsstrafverfahren. Die Praxis lehrt aber, dass so manche Regelung unwirksam ist, weil Mitgliedschaftsrechte in zu großem Umfang entzogen werden. Erfahren Sie deshalb, wie rechtswirksame und sinnvolle Regelungen zum Ruhen der Mitgliedschaft aussehen.