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  • 02.08.2017 · Nachricht · Vereinsrecht

    Entzug der Mitgliedschaft: Satzungsänderung schafft keine Fakten

    | Erlischt durch eine Satzungsänderung die Mitgliedschaft, müssen alle betroffenen Mitglieder zustimmen. Das hat das OLG Frankfurt für einen Sparverein entschieden, der die bisherigen Mitglieder durch Kreditgenossenschaften ersetzen wollte, die ihren Mitgliedern und Kunden das vom Verein durchgeführte Gewinnsparen anbieten. |