Vorstandswahlen im Verein sind keine komplizierte Sache, wenn der Vorstand in Ämter unterteilt ist und nur wenig Kandidaten antreten. Anders sieht es aus, wenn eine Ämterunterteilung fehlt oder der Verein besondere ...
Die Mitgliedschaft in einem Verein geht trotz Satzungsregelung nicht auf den Erben eines Mitglieds über, wenn er über Jahre den Beitrag des Verstorbenen weiterzahlt. Das hat das AG München entschieden.
Wer sich im Verein engagiert, tut das in der Regel, um einem guten Zweck zu dienen. Dass dieses Handeln auch Haftungsrisiken birgt, wissen die wenigsten oder unterschätzen die Gefahr. Dabei droht die Haftung in ...
Für Beitragsermäßigungen gibt es im Verein viele – und gute – Gründe. Es bedarf dazu aber immer einer entsprechenden Satzungsregelung. Und es müssen gesetzliche Regelungen beachtet werden: Der Gleichhandlungsgrundsatz, die Vermögenserhaltungspflicht des Vorstands, das Selbstlosigkeitsgebot des Gemeinnützigkeitsrechts und die Steuerbefreiungsregelung der Beiträge. VB zeigt Ihnen, wie Sie alles unter einen Hut kriegen.
Wahlen im Verein sind zwar nur „gewöhnliche“ Abstimmungen. Weil Änderungen im Vorstand aber zum Vereinsregister angemeldet werden müssen, sind sie mehr als eine interne Angelegenheit. Das Registergericht kann ...
Die Bundesregierung plant eine Gesetzesreform zum Wirtschaftsverein. Im Entwurf eines „Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei ...
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
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Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Das Amtsgericht München hat es abgelehnt, den FC Bayern München wegen Rechtsformverfehlung aus dem Vereinsregister zu löschen. Der Osnabrücker Professor Dr. Lars Leuschner hatte die Löschung angeregt, weil der FC Bayern sich in einem Maße wirtschaftlich betätige, dass seine ideelle Betätigung demgegenüber untergeordnet sei. Das verstoße gegen § 21 BGB, nach dem nur nichtwirtschaftliche Vereine ins Vereinsregister eingetragen werden können. Das Registergericht sah das aber anders.