Zum Jahresbeginn 2024 ist eine Gesetzesreform in Kraft getreten, die auch den Vereinsbereich betrifft – das Gesetz zur „Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“. Unter anderem ist mit dem „MoPeG“ § 54 BGB angepasst worden. VB liefert die Details.
Entgegen der früheren Rechtsprechung des BGH hält das OLG Düsseldorf den Begriff „Institut“ im Namen einer privaten Einrichtung nicht für irreführend, auch wenn es sich um keine wissenschaftliche Einrichtung ...
Trotz einschlägiger Rechtsprechung gibt es immer noch Unklarheiten, wann nichtrechtsfähige Vereine ins Grundbuch eingetragen werden können. Das lehrt ein Fall vor dem OLG Frankfurt. Zum 01.01.2024 sollte sich die ...
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Angriffe auf gemeinnütziges Engagement schärfer ahnden zu können. Am 20.10.2023 beschloss er auf Anregung des Freistaats Bayern, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts in den Bundestag einzubringen.
Der Geschäftsführer einer GmbH, deren alleiniger Gesellschafter ein eingetragener Verein ist, ist abhängig beschäftigt. Dass der GmbH-Geschäftsführer auch alleinvertretungsberechtigtes Mitglied des aus drei ...
Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesvorschlag zum Europäischen Verein vorgelegt. Damit soll eine seit langem geplante Rechtsform Wirklichkeit werden.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Der Vorstand ist gesetzlich verpflichtet, seinen „Auftraggeber“, also den Verein, vertreten durch die Mitgliederversammlung über alle wesentlichen Punkte seiner Tätigkeit zu informieren. Dieser Verpflichtung stehen jedoch teilweise die Vorgaben des Datenschutzes entgegen, wie aktuelle Hinweise aus der Datenschutzpraxis zeigen. Wie Sie als Vorstand diesen „gordischen Knoten“ auseinanderschlagen, zeigt Ihnen VB anhand aktueller Hinweise.