„Ehrenrührige“ Formulierungen im Rahmen von Auseinandersetzungen im Verein sind nur dann unterlassungspflichtig, wenn zweifelsfrei Unwahrheiten behauptet werden oder es sich um eine Schmähkritik handelt. Bei Streitigkeiten im Verein müssen die Parteien einiges hinnehmen. Nur im Extremfall kann eine gerichtliche Unterlassung erwirkt werden, so die Auffassung des OLG Celle.
Rechtliche Mängel beim Ausschlussverfahren gegen Mitglieder führen dazu, dass der Ausschluss unwirksam ist. Unter Umständen hat das Mitglied dann auch einen Schadenersatzanspruch.
Meist wird bereits bei der Gründung festgelegt, dass ein Verein eingetragen werden soll. Die Eintragung kann aber auch nachträglich erfolgen. Eine Neugründung ist dazu nicht erforderlich.
Die Anmeldung eines Vereins kann zurückgewiesen werden, wenn die Satzung auf die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke verweist, ein Freistellungsbescheid des Finanzamts aber gar nicht vorliegt. Das hat das OLG Karlsruhe ...
Ausgeschiedene Vorstandmitglieder sind weiter im chronologischen Auszug des Vereinsregisters vermerkt – unter Nennung des vollständigen
Namens und Geburtsdatums. Ein datenschutzrechtlicher Anspruch auf
Löschung ...
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Ein Notar, der die zu einer Eintragung erforderliche Erklärung beglaubigt, ist grundsätzlich auch Verfahrensbevollmächtigter. Die Zustellung einer ablehnenden Entscheidung an ihn setzt deshalb die Beschwerdefrist in Gang. Das entschied das KG Berlin im Fall eines Vereins, dessen Eintragung das Registergericht wegen Satzungsmängeln abgelehnt hatte.