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  • 08.01.2024 · Nachricht · Vereinsvorstand

    Notvorstand kann auch bei verbandlichem Amtsausübungsverbot bestellt werden

    Das Registergericht kann einen Notvorstand auch dann bestellen, wenn dem bisherigen Vorstand durch den Verband die Amtsausübung verboten wurde. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt.