Es kommt in gemeinnützigen Einrichtungen öfter vor, dass eine Sachspende nicht unmittelbar zweckgebunden verwendet werden soll. Ein Anwendungsfall ist der Verkauf der Sachspende. Ein anderer, dass das gespendete Wirtschaftsgut als Anlagevermögen für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gedacht ist. Alle Anwendungsfälle werfen steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen auf, die der bedachte Verein für sich beantworten und mit dem Finanzamt diskutieren muss. VB leistet mit einem ...
Sachspenden können für den Empfänger problematisch sein, weil eine Wertermittlung erforderlich sein kann. Hier kommt es nämlich auf die Herkunft der Sachspende an.
Erbringt eine gemeinnützige Einrichtung in Zusammenhang mit einer Zuwendung Leistungen an den Spender, hegt das Finanzamt schnell den Verdacht, dass hier gegen das strenge Unentgeltlichkeitsgebot verstoßen wurde.
Zahlungen, die ein Unternehmen an eine gemeinnützige Einrichtung leistet, damit die gemeinnützige Einrichtung dazu aufruft, Videos oder Streams dieses Unternehmens anzuschauen, sind keine Spenden. Das gilt auch, wenn hierüber keine Vereinbarung getroffen wurde, die Zahlungen also freiwillig erfolgen. Das hat das FinMin Schleswig-Holstein klargestellt.
Die elektronische Spendenbescheinigung steht schon seit vielen Jahren auf der Agenda des Gesetzgebers. Jetzt soll das Verfahren konkret werden. Im Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Das BMF hat Sonderregelungen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien erlassen (BMF, Schreiben vom 27.02.2023, Az. IV C 4 – S 2223/19/10003 :019, Abruf-Nr. 233986 ). Sie gelten vom 06.02.2023 bis zum 31.12.2023. Einige Regelungen betreffen gemeinnützige Organisationen, die sich für die Erdbebenopfer engagieren. VB stellt sie vor.