Spenden zwischen gemeinnützigen Organisationen sind eine recht unkomplizierte Sache. Eine Spendenbescheinigung ist nur bei Spenden aus dem steuerpflichtigen Bereich erforderlich.
Mitgliedsbeiträge sind bei bestimmten Satzungszwecken nicht steuerlich abzugsfähig. Ob das aber auch für die Beiträge von Fördermitgliedern gilt, ist nicht geklärt.
Spenden an ausländische Organisationen sollen nur noch abzugsfähig sein, wenn diese Organisationen im Zuwendungsempfängerregister eingetragen sind. § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung wurde dazu mit dem ...
Seit dem 30.01. ist das Zuwendungsempfängerregister für die öffentliche Nutzung freigeschaltet. Es erlaubt nicht nur die Suche nach einzelnen Organisationen, sondern listet auch alle eingetragenen Spendenorganisationen nach Ort und/oder gemeinnützigen Zwecken auf. Neben dem Namen der Einrichtung sind bei den meisten Einträgen bisher nur Adresse und zuständiges Finanzamt aufgelistet. Angaben zu den gemeinnützigen Zwecken und dem Datum des aktuellen Freistellungsbescheids fehlen meist noch.
Die Anerkennung der Spendenabzugsberechtigung für ausländische Organisationen erfolgt künftig zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sie ist mit der Eintragung im Zuwendungsempfängerregister ...
Ab Januar 2024 wird das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) online erreichbar sein. Zum Start des Registers werden aber nicht sofort alle für das Register berechtigten Organisationen ...
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Das BMF hat die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten bis zum 31.12.2024 verlängert. Der neue Erlass betrifft auch gemeinnützige Organisationen.