Eine gemeinnützige Einrichtung kann Mittel an ihre ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft uneingeschränkt weitergaben. Aber darf dabei auch der Spendenabzug genutzt werden, wenn die Zuwendung aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kommt? Mit dieser Frage hat sich der BFH befasst und ist zu einem erfreulichen Ergebnis gekommen.
Spenden aus Privatvermögen und Betriebsvermögen werden unterschiedlich behandelt. Stammt die Spende aus Betriebsvermögen, handelt es sich bei Sach- und Aufwandsspenden um eine sog. unentgeltliche Wertabgabe, die wie ...
Spenden an eine gemeinnützige Organisation können zum Problem werden, wenn die Organisation eng mit dem Unternehmen des Spenders verbunden ist. Die Spenden können dann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) sein.
Da viele Vereine auch auf Spenden angewiesen sind, sollten sie auch die steuerlichen Abzugsregeln (als Sonderausgaben nach § 10b EStG) kennen. Erfreuliche Nachrichten kommen dazu vom FG Köln: Beim Spendenabzug zusammen veranlagter Ehepartner kommt es nicht darauf an, aus wessen Vermögen die Spenden stammen.
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, etwas an den (restriktiven) Regelungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen an Vereine zu ändern. Das hat sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der ...
Spender versehen ihre Zuwendung häufig mit der Vorgabe, die Spende für einen bestimmten Zweck einzusetzen. Das FG Köln hatte in Frage gestellt, ob in solchen Fällen noch ein Spendenabzug möglich ist.
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Stellt eine gemeinnützige Einrichtung eine Zuwendungsbestätigung über eine Sachspende aus, obwohl tatsächlich eine Geldspende vorlag, entfällt nicht zwingend der Spendenabzug. Das hat der BFH klargestellt.