Bei der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten ist nur die Umsatzsteuer herauszurechnen, nicht jedoch weitere Abgaben und Steuern. Der Wortlaut des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB ist eindeutig. Eine erweiternde Auslegung verbietet sich (AG Stuttgart-Bad Cannstatt 2.5.12, 2 C 79/12).
Ein Restaurantbetreiber darf ein Fahrzeug abschleppen lassen, das außerhalb der Öffnungszeiten unbefugt auf dem Parkplatz des Restaurants abgestellt wurde.
Die Sommerreisewelle steht kurz bevor und wer seinen Urlaub mit dem Auto in Frankreich verbringt, muss ab dem 1. Juli 2012 einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug haben. Von dieser neuen Mitführpflicht sind alle ...
Mit den ersten Gruppensiegen im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft wird auch das Phänomen der aus dem nichts auftretenden Autokorsos wieder zum Straßenbild gehören. Doch die mit dem Fahrzeug zur Schau getragene Freude über einen Fußballsieg setzt geltende Verkehrsregeln und Haftungsgrundsätze keinesfalls außer Kraft.
Wer sich mit dem Auto zu den Spielstätten der Fußball-Europameisterschaft nach Polen oder in die Ukraine aufmacht, sollte sich vor Fahrtantritt über die dort geltenden Verkehrsbestimmungen informieren.
Telefonieren am Steuer ist eine Ordnungswidrigkeit. Aber kann auch belangt werden, wer nur auf dem Beifahrerplatz sitzt und telefoniert? Hierüber hatte das Amtsgericht Herne-Wanne im Fall eines Fahrlehrers zu ...
Konfliktmandat im Familienrecht? So führen Sie richtig!
Familienrechtliche Mandate sind oft hochemotional. Der 5-stündige Workshop zeigt, wie Sie in dem spannungsgeladenen Umfeld souverän kommunizieren. In praktischen Gesprächssituationen trainieren Sie, wie Sie wirksam deeskalieren, die Kontrolle behalten und zu besseren Lösungen kommen.
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Hat eine Person ein Konsumverhalten in der Art, dass sie zugleich harte Drogen, Cannabis, Alkohol und Schmerzmittel aus der Gruppe der Opioide einnimmt, kann dies zu sich verstärkenden und völlig unvorhergesehenen Wechsel- und Nebenwirkungen führen. Eine solche Person ist auch nicht zum Führen eines Fahrrads geeignet, sodass ihm die Nutzung wegen möglicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verboten werden kann (OVG Niedersachsen 2.2.12, 12 ME 274/11, Abruf-Nr. 120979 ).