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  • · Fachbeitrag · Pflichtverteidiger

    Manipulationen am Aufzeichnungsvorgang eines EG-Fahrtenschreibers

    Zur Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn ggf. die Subsumtion des Sachverhalts unter die Voraussetzungen des § 268 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB Schwierigkeiten bereitet, wenn in rechtlicher Hinsicht umstritten ist, unter welchen konkreten Voraussetzungen von einer störenden Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang eines EG-Fahrtenschreibers auszugehen ist (LG Duisburg 3.9.12, 35 Qs 716 Js 9/12 - 102/12, Abruf-Nr. 123315).

    Praxishinweis

    Das LG hat rechtliche Schwierigkeiten im Verfahren bejaht. Es ist umstritten, unter welchen konkreten Voraussetzungen von einer störenden Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang eines EG-Fahrtenschreibers auszugehen ist (zum Streitstand etwa BayObLG NZV 01, 522). Hier war durch Aufsetzen eines Magneten auf den Kitas-Geber an der Getriebeausgangswelle zwecks Beeinflussung der Steuerleitung am Impulsgeber manipuliert worden. Diese Manipulation ist in der veröffentlichten Rspr. noch nicht unter den Voraussetzungen des § 268 Abs. 1, 3 StGB beurteilt worden. Entscheidend kommt es dabei auf die Rechtsfrage an, ob es sich nur um eine - nicht tatbestandliche - Fremdbetätigung des technischen Geräts handelt, die die Funktionsweise selbst nicht beeinträchtigt, oder aber ob es aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Funktionsweise liegen, nicht so bedient werden darf und der Sachverhalt mit den bereits obergerichtlich entschiedenen Fällen des Verbiegens des Geschwindigkeitsschreibers bzw. des eigenhändigen Verstellens der Zeituhr des Kontrollgeräts vergleichbar ist (vgl. im Einzelnen BayObLG, a.a.O.; zur Pflichtverteidigung im straßenverkehrsrechtlichen Verfahren Burhoff VA 12, 34).

    Einsender | RA Kiunka, Minden

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 214 | ID 36441850