Eine aktuelle Entscheidung des BGH, die sich mit einer vom Lieferanten des Fahrzeugs gegenüber dem Leasingnehmer (LN) erklärten Aufrechnung befasst, zeigt deutlich: Beim Leasingkonstrukt darf nie übersehen werden, dass der Nutzer des Fahrzeugs, also der LN, nicht dessen Käufer ist. Alle Wertersatzansprüche des Lieferanten richten sich gegen den Leasinggeber (LG) als seinen Käufer (BGH 13.11.24, VIII ZR 168/23, Abruf-Nr. 245536 ).
Zuwiderhandlungen, die von einem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Ablauf der Zweimonatsfrist des § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVG begangen werden, sind auch dann gemäß § 2a Abs. 2 S. 1 Nr.
Das AG Köln (2.10.24, 815 OWi 103/24 (b), Abruf-Nr. 244732 ) hat dazu aber noch einmal festgestellt, dass dem Verteidiger auf Antrag die vollständige Messreihe zur Verfügung zu stellen ist.
In § 33 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 OWiG ist die Verjährungsunterbrechung vorgesehen, wenn das Bußgeldverfahren eingestellt wird, weil der Betroffene
abwesend ist. In der Rechtsprechung wird darum gestritten, wie mit dem ...
Sind die Voraussetzungen für ein Regelfahrverbot nach der BKatV nicht gegeben, müssen nähere Feststellungen getroffen werden, ob die Anordnung eines Fahrverbots dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.
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Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen, wie z. B. Sachverständigengutachten, sind in der Regel nicht notwendig und werden daher nicht erstattet. Das ist der Grundsatz, von dem die Rechtsprechung ausgeht.