17.04.2025 · Nachricht · Fahrverbot
Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Zeitablaufs?
| Nach der Rechtsprechung rechtfertigt ein längerer bloßer Zeitablauf nicht zwangsläufig die Annahme, der durch die Tatbegehung indizierte Eignungsmangel sei im Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung entfallen, sodass eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ausgeschlossen ist. |
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