17.04.2025 · Nachricht · Widerrufsrecht
BGH zur Widerrufsbelehrung und zum Widerrufsformular
Für Werkstätten im Pannendienst oder beim Hol- und Bringservice gilt: Wann immer der Vertrag zwar Auge in Auge mit dem Kunden, aber nicht in den Geschäftsräumen der Werkstatt (weil am Straßenrand oder beim Kunden zu Hause) geschlossen wird, ist das – wenn der Kunde als Verbraucher handelt – ein Außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag, § 312b BGB. Hier muss der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Und zur Wahrung des Werklohnanspruchs muss das vorbereitete Widerrufsformular übergeben werden.
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