Verurteilungen wegen eines Verstoßes gegen § 315 StGB – gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – haben beim BGH häufig keinen Bestand. So jetzt vor kurzem ein Urteil des LG Itzehoe (BGH 30.8.17, 4 StR 349/17, Abruf-Nr. 196825 ).
Die schönste Zeit des Jahres hat begonnen: Die Weihnachtsmärkte sind eröffnet, in den Geschäften glitzern und blinken Christbaumkugeln um die Wette. Höchste Zeit, auch die eigenen vier Wände festlich zu dekorieren.
Die ordnungsgemäße Bezugnahme auf ein Lichtbild, mit dem ggf. der Betroffene als Führer/Fahrer eines Kraftfahrzeuges zum Vorfallszeitpunkt identifiziert werden kann, beschäftigt im Moment die obergerichtliche Rechtsprechung. Dabei geht es um die Frage, wann der Tatrichter ordnungsgemäß im Sinne von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auf eine bei den Akten befindliche Abbildung verwiesen hat. Damit hat sich jetzt auch das OLG Hamm noch einmal befasst.
Der Bundesrat möchte die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Eigentumswohnungen verbessern. Rechtliche Hürden, die dem entgegenstehen, sollen abgebaut werden.
Wer sein Fahrzeug mit einer Videokamera ausstattet und dauerhaft den Verkehrsraum um das parkende Fahrzeug aufnimmt, verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
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Dass die dem gegnerischen KH-Versicherer zustehende Prüffrist erst mit Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt, ist gesicherte Erkenntnis. Was aber sind die inhaltlichen (Mindest-)Voraussetzungen für ein solches Schreiben? Das OLG Saarbrücken gibt eine Antwort.