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  • 28.12.2017 · Nachricht · Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Schuss auf ein anderes Fahrzeug ist kein gefährlicher Eingriff

    | Verurteilungen wegen eines Verstoßes gegen § 315 StGB – gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – haben beim BGH häufig keinen Bestand. So jetzt vor kurzem ein Urteil des LG Itzehoe (BGH 30.8.17, 4 StR 349/17, Abruf-Nr. 196825 ). |