Auch das LG Landshut hält die Rubrumsberichtigung für die richtige
Lösung in der Fallgruppe „falsche HUK verklagt“. Da es ein erstinstanzliches Verfahren am Landgericht war, hat sich die „falsche HUK“ für den Hinweis auf ihre nicht gegebene Passivlegitimation anwaltlich vertreten lassen müssen. Die Kosten, die ihr als „Scheinbeklagter“ dadurch entstanden sind, wurden der Klägerin auferlegt, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO (LG Landshut 3.9.25 und 26.9.25, 42 O 2016/24, Abruf-Nr. 250634 , 250635 ).
Dass die Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs in der Ausprägungsform des „Mietwagenrisikos“ der anwaltlichen Vertretung des
Geschädigten, aber auch den Gerichten, die Arbeit erleichtert, ist ...
Auch bei der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten jenseits des Wiederbeschaffungsaufwands (WBA), aber unterhalb des Wiederbeschaffungswerts (WBW) bei wiederhergestellter Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist das ...
Eine Entscheidung des OLG Dresden lässt aufhorchen: Wegen eines im Rahmen der Schadenmeldung verschwiegenen, dem Kläger aber bekannten Vorschadens lässt das Gericht die Beweiserleichterung hinsichtlich
des Diebstahls als solchem entfallen. Die Folge: Schon die vom Versicherer bestrittene Entwendung war nicht bewiesen.
Die mit der Entbindung des Betroffenen von seiner Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung (§ 73 OWiG) und mit der Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleibens des Betroffenen (§ 74 OWiG) zusammenhängenden Fragen ...
Wir haben mehrfach über Entscheidungen zur Auslagenerstattung nach Einstellung des Bußgeldverfahrens berichtet (u. a. VA 50, 142). Inzwischen liegen weitere Entscheidungen zu dieser Problematik vor.
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Im Anschluss an die Rechtsprechungsübersicht zur Geschwindigkeitsüberschreitung in VA 25, 184, haben wir nachfolgend die aktuellen Entscheidungen zu Vorsatz und Fahrlässigkeitsfragen und zur Täteridentifizierung anhand eines Lichtbilds zusammengestellt.