09.12.2025 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Nicht erschienen trotz Anwesenheit im Sitzungssaal?
| Die Berufungsverwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO wegen Nichterscheinens des Angeklagten in der Hauptverhandlung setzt voraus, dass der Angeklagte bei Aufruf der Sache „nicht erschienen“ ist. Das BayObLG hat sich damit befasst, wie mit dem Umstand umzugehen ist, wenn der Angeklagte zwar erschienen ist, aber an der Verhandlung nicht mitwirken will. |
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