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  • 09.12.2025 · Fachbeitrag · Straßenverkehrsgefährdung

    Beim Augenblicksversagen liegt keine Rücksichtslosigkeit vor

    Rücksichtslosigkeit kann in den Fällen des sog. Augenblicksversagens, der bloßen Unaufmerksamkeit oder der auf menschlichem Versagen beruhenden irrigen Beurteilung einer Verkehrslage nicht angenommen werden.