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  • 09.12.2025 · Fachbeitrag · Straßenverkehrsgefährdung

    Beim Augenblicksversagen liegt keine Rücksichtslosigkeit vor

    | Rücksichtslosigkeit kann in den Fällen des sog. Augenblicksversagens, der bloßen Unaufmerksamkeit oder der auf menschlichem Versagen beruhenden irrigen Beurteilung einer Verkehrslage nicht angenommen werden. |