09.12.2025 · Fachbeitrag · Straßenverkehrsgefährdung
Beim Augenblicksversagen liegt keine Rücksichtslosigkeit vor
| Rücksichtslosigkeit kann in den Fällen des sog. Augenblicksversagens, der bloßen Unaufmerksamkeit oder der auf menschlichem Versagen beruhenden irrigen Beurteilung einer Verkehrslage nicht angenommen werden. |
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