09.12.2025 · Fachbeitrag · Verwaltungsrecht
Anordnung einer Fahrprobe
| Ein einmaliger Vorfall im Straßenverkehr, bei dem alles dafürspricht, dass es sich um ein einmaliges Augenblicksversagen auch aufgrund der besonderen Fahreigenschaften eines älteren Fahrzeugs handelt, begründet keinen ausreichenden Anfangsverdacht für die Anordnung einer Fahrprobe als Vorstufe für eine ggf. anzuordnende Entziehung der Fahrerlaubnis. |
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