So urteilt das OLG Saarbrücken im Fall des bei einem Motorradunfall schwer verletzten Klägers. Der konnte seine Arbeit als Bohrwerkdreher (Bediener einer großen Fräsmaschine) nicht mehr ausüben und begehrte deshalb Ersatz seines Erwerbsschadens.
Nach Inkrafttreten des CanG zum 1.4.24 stellt sich die Frage, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf „alte“, also vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgesprochene Fahrerlaubnisentziehungen hat.
Bei drohenden Schwierigkeiten im Hauptberuf durch unbezahlte Freistellung und drohende erhebliche wirtschaftliche Einbußen im Nebengewerbe kann bei einem nicht vorbelasteten Täter eines qualifizierten ...
Die Angeklagte hatte mit einem sogenannten motorisierten Krankenfahrstuhl, an dessen Heck ein Aufkleber mit der Aufschrift „25“ angebracht war, den Kundenparkplatz eines Supermarkts befahren. Dabei kam es zu einem Unfall. Sie ist wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Dabei ist die Strafkammer aufgrund des Aufklebers von einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ausgegangen, weshalb es sich um ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug handele.
Das AG Buchen hat in einem Beschluss u. a. zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem auf die Tagessatzhöhe beschränkten Einspruch gegen einen Strafbefehl Stellung genommen.
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Nur schummeln gilt nicht, urteilte der BGH. Wenn der Geschädigte hingegen einen unfallbedingten Verdienstausfallschaden erleidet, weil er – abseits ihm erkennbarer/mit dem Arzt abgesprochener Gefälligkeitsbescheinigungen – berechtigterweise auf die ihm ärztlich bescheinigte (objektiv falsche) Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht, kann er diesen vom Schädiger ersetzt verlangen.