· Nachricht · Nötigung
„Unmittelbare“ Gewalt beim „Klimakleben? KG versus OLG Dresden, aber keine BGH-Vorlage
| Die in Zusammenhang mit den sogenannten Klimaklebern bedeutsamen Fragen sind inzwischen ein wenig zurückgetreten. Nun hat aber das KG dazu noch einmal Stellung genommen. |
1. AG sah weder Nötigung noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Das AG hatte den Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, am 24. und 27.4.23 ein Vergehen der Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte dadurch begangen zu haben, dass er sich auf den Straßengrund viel befahrener Kreuzungen setzte, um den Straßenverkehr lahmzulegen. Hierbei klebte er sich fest, um Polizeibeamten zu erschweren, ihn wegzutragen.
2. Revision beim KG hatte Erfolg
Die dagegen eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hatte beim KG mit der Sachrüge Erfolg (KG 2.6.25, 3 ORs 22/25 ‒ 161 SRs 2/25, Abruf-Nr. 250317). Die Leitsätze der Entscheidung des KG lauten:
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