24.09.2025 · Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Elektrofahrzeug
Der Betroffene hatte mit einem Elektrofahrzeug eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Er hat geltend gemacht, dass das bei der Geschwindigkeitsbeschränkung angebrachte Zusatzzeichen „Luftreinhaltung“ nicht für Elektrofahrzeuge gelte.
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