Zur Frage des Beweisverwertungsverbots bei einer Blutentnahme, die nicht von einem Richter angeordnet worden ist (KG 28.12.08, 2 Ss 300/08 - 3 Ws (B) 467/0, Abruf-Nr. 090778; OLG Brandenburg 16.12.08, 2 Ss 69/08, Abruf-Nr. 090784; OLG Hamm 2.12.08, 4 Ss 466/08, Abruf-Nr. 090788; LG Hagen 31.10.08, 42 Ns/63 Js 993/07 (73/08), Abruf-Nr. 091230; LG Verden 19.1.09, 1 Qs 255/08, Abruf-Nr. 090779; AG Altena 22.7.08, 4 Cs 763 Js 993/07 (150/07).
Die Eintragung im VZR ist keine mit einem Fahrverbot vergleichbare Nebenfolge, welche neben der Geldbuße als zusätzliche Sanktion zur Einwirkung auf den Betroffenen verhängt werden kann (OLG Hamm 27.11.
Will sich der Angeklagte u.a. damit verteidigen, dass die Entnahme einer Blutprobe gemäß § 81a StPO entgegen dem Richtervorbehalt lediglich durch Polizeibeamte angeordnet worden sei und deshalb ein Verwertungsverbot ...
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung kann auch auf den Bestand, die Dauer oder die konkrete Ausgestaltung eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots Auswirkungen haben. Allein in einer von der Justiz zu verantwortenden Verfahrensverzögerung von sieben Monaten ohne das Hinzutreten sonstiger, den Betroffenen mit der Dauer des Verfahrens besonders belastender Umstände ist aber i.d.R. noch kein zur Abkürzung oder zum Wegfall eines verwirkten Fahrverbots, zur Ermäßigung des festgesetzten Bußgelds oder zu ...
Ist für die Frage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Frage bedeutsam, ob ein Mitgliedsstaat der EU die Möglichkeit hat, einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung der Gültigkeit ...
Im Teil I (VA 09, 59) standen Fragen des Haftungsgrunds, der Mithaftung und der Aktivlegitimation im Zentrum. Im Teil II geht es um die Schadensabrechnung gegenüber dem gegnerischen KH-Versicherer mit den ...
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Wer im Anschluss an eine Inspektion seines Fahrzeugs - objektiv unberechtigt - die Werkstatt für einen Motorschaden haftbar macht, ist der Werkstatt nicht zum Ersatz von Sachverständigen- und Anwaltskosten verpflichtet, wenn er es für möglich halten durfte, dass der Werkstatt ein schadensursächlicher Fehler unterlaufen ist und er der Werkstatt keine für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Informationen vorenthalten hat (AG Krefeld 31.3.09, 5 C 434/06).