Für die Ermittlung der zu erwartenden Beschaffenheit nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB kommt es weder auf die konkret vorhandene Vorstellung des jeweiligen Käufers, noch auf einen durchschnittlichen technischen Informationsstand, sondern allein auf die objektiv berechtigte Erwartung an.
Der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, trägt die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung. Bleibt nach zweimaliger Nachbesserung ungeklärt, ob ...
Für die Frage, ob ein verkaufter älterer Gebrauchtwagen wegen einer dem Verkauf vorausgegangenen längeren Standzeit i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB frei von Sachmängeln ist, ist - anders als bei der Standzeit ...
Steht dem Geschädigten nach einem Unfall über den vom Sachverständigen veranschlagten Zeitraum für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs hinaus bis zur Lieferung des bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeugs bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise keine weitere Nutzungsausfallentschädigung zu, kommt auch ein auf die fiktiven Kosten für die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs begrenzter Anspruch auf Nutzungsersatz nicht in Betracht (BGH 10.3.09, VI ZR 211/08).
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine der am häufigsten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Für den Verteidiger ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechungstendenzen daher ...
Die Einsparung von Reparatur- oder Instandhaltungskosten an einem Kraftomnibus, die zu dessen Betriebsunsicherheit führt, begründet keinen unmittelbar aus der Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 31 Abs.
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Hat ein Gericht im Bußgeldverfahren über den Einspruch des Betroffenen ohne Hauptverhandlung im Beschlusswege entschieden, ohne ihn auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens unter Belehrung über seine Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen zu können, hinzuweisen, so liegt darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Betroffenen (OLG Zweibrücken 9.1.09, 1 Ss 168/08).