Macht der Betroffene für sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung dringende berufliche Gründe geltend, kann das Gericht die genügende Entschuldigung (§ 74 OWiG) nur prüfen, wenn die dafür maßgebenden Tatsachen ...
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge, die mit nicht ausreichender Akteneinsicht begründet wird, kommt, wenn überhaupt, nur in Betracht, wenn sich der Verteidiger ausreichend um Akteneinsicht bemüht hat (OLG Hamm 20.3.09, 2 Ss OWi 138/09).
Eine Gefährdung des Untersuchungsergebnisses durch Verzögerung zum Zeitpunkt der Anordnung einer Blutprobe durch einen Polizeibeamten ist bei einem Ergebnis eines Atemalkoholtests von 2,05 Promille und der durch die ...
Spielt die Frage der Anerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Rolle, handelt es sich zumindest in sog. „Altfällen“ um schwierige Verfahren, ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Ein Zeitraum von 45 Minuten reicht an einem Donnerstagabend gegen 18.30 Uhr grundsätzlich aus, um die richterliche Anordnung für eine Blutentnahme nach § 81a Abs. 2 StPO zu erlangen.