Für eine Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheit in der Hauptverhandlung ist es nicht ausreichend, wenn der Verteidiger des Betroffenen dem Gericht lediglich mitteilt, dass er das Erscheinen des Betroffenen für entbehrlich halte, da das Verfahren seines Erachtens auch ohne mündliche Verhandlung im Rahmen einer Einstellung erledigt werden könne (OLG Hamm 25.9.09, 2 Ss OWi 705/09).
Für ein Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen ist es nicht ausreichend, wenn lediglich vorgetragen wird, dass der Betroffene ggf. mit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zu rechnen habe (OLG ...
Das PoIiScanSpeed-Messverfahren muss so nachgerüstet werden, dass eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle durch einen Sachverständigen möglich ist. Anderenfalls entspricht es nicht rechtsstaatlichen Anforderungen ...
In VA 09, 172 haben wir über den Beschluss des BVerfG v. 11.8.09, 2 BvR 941/08 berichtet und auf die sich für OWi-Verfahren ergebenden Auswirkungen hingewiesen (dazu auch Burhoff VRR 09, 355; Niehaus DAR 09, 632). Inzwischen liegt erste Rechtsprechung vor, die die Entscheidung für die Praxis umsetzt. Diese stellen wir in einem kurzen Überblick vor.
Ein Zeitraum von rund 45 Minuten ist ausreichend, um eine richterliche Anordnung für eine Blutentnahme (§ 81a Abs. 2 StPO) zu erlangen. Machen die ermittelnden Polizeibeamten keinen Versuch, einen Richter zu ...
Zur prozessordnungsgemäßen Bezugnahme i.S. von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auf ein vom Verkehrsverstoß gefertigtes Lichtbild ist die Angabe der Blattzahl der Akten nicht ausreichend.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Bei einer Trunkenheitsfahrt muss das tatrichterliche Urteil das angewendete Messverfahren, also den zur Bestimmung der Atemalkoholkonzentration konkret verwendeten Gerätetyp, mitteilen. Diese Angabe ist erforderlich, um zu überprüfen, ob überhaupt ein standardisiertes Messverfahren eingesetzt worden ist (OLG Hamm 25.6.09, 2 Ss OWi 376/09).