Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden an seinem Fahrzeug (am Steuer ein Azubi) hat der Kl., ein Rechtsanwalt, die Schadensregulierung gegenüber dem gegnerischen VR in seine eigenen Hände genommen. Das AG hat ihm als Ersatz eine 1,3 Gebühr zugesprochen (156,50 EUR). Einem Geschädigten, so der Kernsatz, sei nicht zuzumuten, seine besonderen beruflichen Fähigkeiten in den Dienst des Schädigers zu stellen. Die Erstattungspflicht begründet das AG ergänzend mit Hinweisen auf § 1835 Abs. 3 BGB und § 91 Abs.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden an einem älteren Gebrauchtwagen ist die Nutzungsausfallentschädigung auf den Zeitraum der Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs beschränkt. Eine um neun Tage ...
Wählt der Geschädigte den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht, steht ihm dennoch ein Anspruch auf Ersatz von Mehrwertsteuer zu, ...
Auch beim wirtschaftlichen Totalschaden mit Kosten jenseits der 130-Prozent-Grenze kann der Geschädigte nach einer Teilreparatur in Eigenregie den konkreten Wert der Reparaturleistung (Arbeitsaufwand und Teile) ersetzt verlangen, sofern der Betrag den Wiederbeschaffungswert (WBW) nicht übersteigt und er das verkehrssichere Fahrzeug mindestens 6 Monate lang nutzt (LG Baden-Baden 15.10.10, 2 S 16/10).
Durch das „Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.05 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vom 18.10.02“ (BGBl I, 1406) ...
Maßgebend für eine ordnungsgemäße Beschuldigtenbelehrung ist, dass sie dem Beschuldigten Klarheit über seine Aussagefreiheit verschafft und diesbezügliche etwaige Fehlvorstellung ausschließt (BGH 29.4.
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Ein strafprozessuales Verwertungsverbot begründet nicht zwangsläufig auch ein Verwertungsverbot im Verwaltungsverfahren. Die Fahrerlaubnisbehörde darf daher in einem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren im überwiegenden Interesse an dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter einer großen Zahl von Verkehrsteilnehmern auch das Ergebnis der Untersuchung einer Blutprobe berücksichtigen, die unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt entnommen wurde. Dies gilt jedenfalls, wenn aus diesem die fehlende Kraftfahreignung des ...