Das mit Abstand unzuverlässigste Beweismittel im Verkehrsunfallprozess ist, keine Frage, der Zeuge. Fakt ist aber auch, dass dieser Beweis häufig alternativlos ist. Nachdem jüngst sogar das BVerfG sich mit dem Zeugenbeweis in einer Unfallsache befasst hat (NJW 11, 49), ist es an der Zeit, den aktuellen Stand der Rechtsprechung zu praxisrelevanten Detailfragen im Zusammenhang darzustellen.
Wer sein reparaturwürdiges Unfallfahrzeug nicht reparieren lässt, sondern sich einen Ersatzwagen anschafft, ist nicht auf den Ersatz der Netto-Reparaturkosten beschränkt. Die bei der Ersatzanschaffung tatsächlich ...
Ein Geschädigter, der sein Fahrzeug kostengünstiger als vom Sachverständigen geschätzt fachgerecht reparieren lässt, kann Ersatz der Netto-Reparaturkosten auf Gutachtenbasis verlangen, ohne die Sechsmonatsfrist ...
Der Geschädigte muss sich auch dann noch auf die Stundensätze nicht markengebundener, von der Arbeitsqualität her gleichwertiger Fachwerkstätten verweisen lassen, wenn der Schädiger bzw. dessen Versicherer den entsprechenden Einwand erst im Laufe des Prozesses erhebt (AG Mannheim 28.1.11, 10 C 269/10).
Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (WBW) in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate ...
Der Geschädigte kann Ersatz der angefallenen Reparaturkosten verlangen, wenn es ihm entgegen der Einschätzung des vorgerichtlichen Sachverständigen gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des ...
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Für den Eintritt der durch eine Einstellung nach § 153a StPO erfolgenden Sperrwirkung kommt es allein darauf an, dass eine Erteilung konkreter Auflagen durch die Staatsanwaltschaft und die Zustimmung des Beschuldigten vorliegen. Es muss nicht zudem noch eine förmliche „vorläufige Einstellung“ durch die Staatsanwaltschaft vorliegen (LG Kleve 3.11.10, 170 Qs-200 Js 388/10-14/10).