Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer ab 01.01.2024 steuerfrei auszahlen kann.
Gute, qualifizierte Bewerber sind in Zeiten des Fachkräftemangels immer seltener zu finden. Gleiches gilt für die Unternehmensnachfolge. Mitarbeiter, die sich fortbilden und dem Unternehmen treu bleiben, sind deshalb ...
Bei allen Arbeitnehmern hängt die Höhe des Werbungskostenabzugs u. a. an der Frage, ob sie eine erste Tätigkeitsstätte haben. Maßgebend hierfür ist zunächst die Zuordnung durch den Arbeitgeber. Dabei stellt die ...
Muss ein Arbeitnehmer bei einer Dienstwagenüberlassung Kfz-Kosten selbst tragen, kann das den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil mindern. Doch mindern auch Garagenkosten – insbesondere anteilige ...
Mit dem JStG 2022 hat der Gesetzgeber die steuerlichen Spielregeln sowohl für den Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als auch für die Home-Office-Pauschale erheblich modifiziert.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Über sieben Mio. Steuerzahler gehen einem Minijob nach; über vier Mio. davon als Nebentätigkeit. Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung wird oft die Auffassung vertreten, dass dieser Minijob steuerlich nicht relevant ist – doch das ist ein Trugschluss, der die Steuererstattung reduziert. Hat sich der Minijobber nämlich nicht von der Rentenversicherung befreien lassen, winkt durch den Minijob eine lukrative Steuererstattung.