Im Zuge des Jahressteuergesetzes (JStG) 2020 hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften im Gemeinnützigkeitsrecht geändert. Die meisten Neuregelungen sind bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 in Kraft getreten. Es war klar, dass die Finanzverwaltung ihre Verwaltungsverlautbarung im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) anpassen wird. Dies hat sie nunmehr getan. SB StiftungsBrief stellt Ihnen die für Stiftungen wichtigsten Neuerungen im AEAO vor.
Fordert eine Körperschaft, die im Bereich Forschung und Wissenschaft vertragliche Leistungen gegen Entgelt erbringt, unmittelbar die Allgemeinheit und ist daher gemeinnützig? Mit dieser Frage muss sich der BFH unter ...
Ob und unter welchen Voraussetzungen Organmitgliedern rechtsfähiger Stiftungen durch Kontroll- und Aufsichtsorgane Entlastung erteilt werden kann, ist vor dem Hintergrund fehlender gesetzlicher Regelungen streitig.
Der Träger einer Privatschule fördert mit dem Schulbetrieb nicht die Allgemeinheit, wenn die Höhe der Schulgebühren auch unter Berücksichtigung eines Stipendienangebots zur Folge hat, dass die Schülerschaft sich nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt. Das hat der BFH entschieden und damit eine wichtige Aussage für Stiftungen getroffen, die Schulen betreiben.
Virtuelle Sitzungen von Stiftungsvorständen und sonstigen Stiftungsorganen sind auch ohne entsprechende Satzungsregelung nun bis zum 31.08.2022 möglich – und nicht mehr nur bis Ende 2021. So sehen es die neuen ...
Abrechnungen von Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen
gegenüber Sozialversicherungsträgern, die ein Rettungsdienst (gemeinnütziger Verein) für den Träger des Rettungsdienstes und die anderen ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
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Ein gewerblicher Anbieter, der durch die Steuerbegünstigung eines konkurrierenden gemeinnützigen Mitbewerbers Wettbewerbsnachteile vermutet, kann gegen das Finanzamt klagen. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. Ob diese Auffassung auch der BFH für richtig hält, wird sich zeigen.