Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, können nicht gemeinnützig sein. So steht es in § 51 AO. Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss die Organisation im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch eingestuft werden (Anwendungserlass zur AO, Ziffer 10 zu § 51). Das bedeutet aber nicht, dass die Organisation dabei wortwörtlich als „extremistisch“ bezeichnet wird, so das FG München.
Die Corona-Krise trifft auch die Stiftungswelt weiterhin. Da ist es erfreulich, dass das BMF die Billigkeitsregelungen bis Ende 2022 verlängert hat. Die Erleichterungen waren zunächst bis zum 31.12.2021 befristet ...
Werden zu hohe, d. h. nicht erforderliche Forschungsmittel gewährt, scheidet die Steuerfreiheit von § 3 Nr. 44 EStG aus. Diese Erfahrung hat ein Wissenschaftler vor dem FG München gemacht. Er hatte von einem privaten ...
Eine gemeinnützige Stiftung, die individuelle Versicherungsvergleiche gegen Entgelt anbietet, betreibt damit einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb. Diese Auffassung vertritt der BFH. Sein Urteil zeigt exemplarisch, wie die Rechtsprechung die Zweckbetriebsregelungen auslegt. Es ist für sämtliche gemeinnützige Körperschaften bedeutsam, die Leistungen gegen Entgelt erbringen. SB beleuchtet die Urteilsgründe und stellt die Auswirkungen auf die Praxis vor.
Der BFH hat die Steuerermäßigung für Zweckbetriebe eingegrenzt und damit der stiftungsfreundlicheren Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse.
Selbst organisatorisch „gut aufgestellten“ Stiftungen unterlaufen regelmäßig Fehler bei der Beschlussfassung der Stiftungsorgane, die in Folge die Gerichte beschäftigen. Einige dieser Fehler lassen sich durch ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die landesrechtlichen Vorschriften zur Bildungszeit erlauben teils auch eine – bezahlte – Freistellung der Arbeitnehmer für Ausbildungen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten. Dabei ist nicht Voraussetzung, dass eine entsprechende Tätigkeit bereits ausgeübt wird. Dies hat das BAG entschieden.