Der ermäßigte Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG gilt jedenfalls dann nicht, wenn eine gemeinnützige Körperschaft den Transport von Blut- und Gewebeproben von Arztpraxen und Kliniken zu Laboreinrichtungen durchführt. Die erbrachten Leistungen aber nicht unmittelbar dem begünstigten Personenkreis (Verletzte, Kranke und Behinderte) zugute kommen und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kein Zweckbetrieb i. S. v. § 66 AO ist. Das hat der BFH im Fall eines eingetragenen Vereins klargestellt und ...
Allein die Tatsache, dass eine Stiftung dem Stifter kurz nach seiner Zuwendung ins Stiftungsvermögen ein verzinsliches Darlehen gewährt und mit den Zinserträgen gemeinnützige Zwecke fördert, ist für sich genommen ...
Das BMF hat den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) zu „Eng mit Sozialfürsorge verbundene Leistungen“ geändert. Die Anpassungen und Neuerungen sind Gesetzesänderungen (u. a. durch das Jahressteuergesetz 2020) ...
Familienstiftungen bieten sich nicht nur für die Unternehmensnachfolge an, sondern auch, um mit Immobilienbesitz Steuervorteile zu generieren. Die effektive Steuerbelastung fällt nämlich bei Immobilienbesitz in einer ...
Seit Einführung des neuen Stiftungsrechts gelten unter anderem auch ausführliche Regelungen zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen. Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts können damit künftig – ...
Manche „bewerben“ die rechtsfähige Stiftung als unveränderliches Bollwerk im Zeitenlauf. Doch die Zeiten ändern sich, was uns Bob Dylan schon seit den 1960ern singt. Das gilt aus meiner Sicht auch für ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Befreiung von Einnahmen in Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen gilt nach § 3 Nr. 72 EStG u. a. für Anlagen mit maximal 30 kW (peak) auf, an oder in Einfamilienhäusern oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden und Anlagen mit maximal 15 kW (peak) je Wohn- oder Geschäftseinheit auf, an oder in sonstigen Gebäuden – bis zu einer Gesamtproduktionskapazität von 100 kW (peak). Das BMF stellt hat seine Sicht zu § 3 Nr. 72 EStG dargestellt: Vereinfachungen für gemeinnützige Körperschaften ...