Stiftungen möchten häufig durch steuerfreie Sachzuwendungen wie Kita-Beiträge, Jobrad, Smartphone oder Gutscheine für die Begünstigten eine effektive Brutto- wie Nettovergütung schaffen. Das Problem daran: Für steuerfreie Sachzuwendungen ist zu unterscheiden, ob der Empfänger ein Mitarbeiter, Destinatär, ehrenamtlicher Helfer oder Vorstandsmitglied der Stiftung ist. SB stellt in einer zweiteiligen Serie vor, was für die einzelnen Personengruppen gilt. In diesem ersten Teil beleuchtet SB, welche ...
Vom Computerleasing bis zur Vermietung bzw. Verpachtung von Betriebsstätten – alle entgeltlichen Überlassungstatbestände können gewerbesteuerlich zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Vorsicht ist insbesondere ...
Bei Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids an den Rechtsvorgänger durch den Rechtsnachfolger sind keine übermäßig hohen Anforderungen an die darzulegenden Zweifel zu stellen. Dies hat das FG Münster im Fall ...
Vermögende Privatpersonen haben oft das Bedürfnis, ihr Vermögen im Falle ihres Todes einer gemeinnützigen Stiftung zukommen zu lassen,
damit es dauerhaft für gemeinnützige Zwecke genutzt wird. Daneben ist häufig ...
Das Bundeskabinett hat die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit beschlossen. Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024, Abruf-Nr. 241850 ) ist die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ ...
Die Stiftungserrichtung unterliegt der Schenkungsteuer – doch es wird auch ein Freibetrag berücksichtigt. Über dessen Höhe gab es immer wieder Streit, zum Teil auch über die anzuwendende Steuerklasse.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Stiftungen aufgepasst: Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine Betriebsfeier zum Firmenjubiläum sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der ...