Eine Reittrainerin, die Reitunterricht gibt, ohne dafür eigene Pferde einzusetzen, ist abhängig beschäftigt. Diese Ansicht vertritt zumindest das LSG Hessen im Fall eines gemeinnützigen Vereins zur Förderung des Pferdesports, insbesondere auch im Rahmen der Jugendpflege, durch Reiten, Fahren und Voltigieren.
Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit ...
Ein Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung einer gemeinnützigen Körperschaft kann zur rückwirkenden Versagung der Gemeinnützigkeit führen. Das hat das FG Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 25.10.2023 (Az.
Durch die Zurechnungsbesteuerung nach § 15 Abs. 1 AStG werden die Einkünfte ausländischer Familienstiftungen anstelle der Stiftung dem Stifter zugerechnet, wenn dieser unbeschränkt steuerpflichtig ist. Allerdings steht Familienstiftungen mit Sitz oder Geschäftsleitung in der EU bzw. dem EWR über § 15 Abs. 6 AStG eine Escape-Klausel zu – und diese verhindert die ungünstige Zurechnung der Einkünfte nach Deutschland. Werden damit Drittstaaten-Familienstiftungen diskriminiert?
Erhält die Vizepräsidentin eines Berufsverbands für ihre Tätigkeit eine
signifikante Aufwandsentschädigung, liegt eine abhängige Beschäftigung vor. Das hat das SG Berlin entschieden.
Das BMF hat ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen herausgegeben, mit dem der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert wird. In dem Schreiben geht es vor allem um die Abgrenzung zwischen ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Der Erfolg einer Stiftung steht und fällt mit den Leistungen ihrer Mitstreiter – seien sie hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig! Diese fast apodiktische Aussage lenkt den Blick vor allen Dingen auf die Besetzung der Stiftungsorgane. Nach dem Gesetz muss eine Stiftung nur einen aus einer Person bestehenden Stiftungsvorstand haben (§ 84 Abs. 1 BGB). Bei größeren Stiftungen und auch bei solchen, die etwa einen Zweckbetrieb (= gemeinnütziger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, § 65 AO) betreiben, bspw. in ...